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BiPRO-Mitglieder

 

Die Gruppe der BiPRO-Mitglieder setzt sich aus den Unternehmen zusammen, die sich für eine aktive Teilnahme an der Brancheninitiative entschieden haben. Aktuell hat die BiPRO 135 Mitglieder.

 

Zur Aufnahme in die BiPRO verwenden Sie bitte den Aufnahmeantrag zur BiPRO-Mitgliedschaft (PDF) . Die Gründungssatzung können Sie hier einsehen. 

(Zum Abspeichern, klicken Sie bitte den Link mit der rechten Maustaste an und wählen 'Ziel speichern unter...')  

 

Die BiPRO-Mitglieder sind maßgeblich an der Erarbeitung der Konventionen innerhalb der Arbeitsgruppen beteiligt. Die Tätigkeiten dieser Arbeitsgruppen werden durch die beiden Arbeitsbereiche 'Technik' und 'Fachlichkeit' koordiniert. Die Arbeitsbereiche und Arbeitsgruppen werden wiederum durch Vertreter der BiPRO-Mitglieder besetzt.

 

Die BiPRO-Mitgliedschaft umfasst:

 

  • Recht zur Mitarbeit

Nur BiPRO-Mitglieder können in den Arbeitskreisen und Arbeitsgruppen mitarbeiten.

 

  • Vorschlagsrecht für neue Projekte

Die BiPRO-Mitglieder können neue Projekte im Rahmen der Brancheninitiative vorschlagen.

 

  • Einbindung in den Abstimmungsprozess (Request for Comments)

Entwicklungs- und Abstimmungsprozesse können die BiPRO-Mitglieder durch ihr Kommentierungsrecht der Arbeit des Lenkungsausschusses, der Arbeitskreise und der Arbeitsgruppen beeinflussen.

 

  • Teilnahme an allen Veranstaltungen

Dieses Recht umfasst die kostenlose Teilnahme an allen regulären Treffen sowie Sonderveranstaltungen.

 

  • Kontakt zu den Verantwortlichen der Arbeitskreise

Nur BiPRO-Mitgliedern stehen die Verantwortlichen der Arbeitskreise für Anregungen und Anfragen zur Verfügung.

 

  • Zugang in User- und Ergebnisforen

Die BiPRO-Mitglieder erhalten uneingeschränkte Einsicht in die laufenden Zwischenergebnisse der Arbeitsgruppen und Konventionsvorschläge der Arbeitskreise.

 

  • Nutzung für Marketingaktivitäten

BiPRO-Mitglieder sind dazu berechtigt, PR- und Kommunikationsmittel, wie z.B. Logos der BiPRO, für Marketingzwecke zu verwenden.



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